Krankenkassen-Zuschuss

Die angebotenen Kurse entsprechen dem aktuellen Leitfaden Prävention „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20, 20 a und 20 b SGB V“ und wurden von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.

Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden. Die entsprechenden Regelungen kannst du bei deiner Krankenkasse erfragen.

Nach Abschluss des Präventionskurses erhältst du eine Teilnahmebescheinigung . Mit dieser kannst du den Antrag auf Erstattung bei deiner Krankenkasse stellen.